Prüfungen im Budo Studien Kreis
Allgemeines
Die Prüfungsordnung - das technische Konzept des Fortschritts im BSK
Der technische Fortschritt in der Kampfkunst wird im Budō Studien Kreis als ein
Bestandteil einer übergeordneten Idee von Fortschritt aufgefasst, und
nicht, wie es in der modernen Kampfkunstpraxis leider häufig geschieht,
als alleiniges Kriterium für die Weiterentwicklung eines Übenden. Im
Verlaufe seiner Beschäftigung mit der Kunst gibt es dabei eine
Akzentverlagerung vom primären Bemühen um technischen Fortschritt hin zu
einem Hauptaugenmerk auf die geistige Seite der Kunst. Diese
Akzentverlagerung korrespondiert mit dem philosophischen Konzept shu
- ha - ri und der angestrebten Entwicklung vom Schüler zum Lehrer
der Kampfkunst innerhalb der Unterrichtspyramide. Deshalb ist die
Prüfungsordnung, die das technische Curriculum der jeweiligen Kampfkunst
beinhaltet, am wichtigsten für die Übenden der Shu-Stufe, das heißt im
Allgemeinen für die mudansha und jungen yudansha. So
müssen diese den Anforderungen, die für die einzelnen Kyū- und Danstufen
in der Prüfungsordnung formuliert sind, in Graduierungsprüfungen
entsprechen und erhalten zur Bestätigung ihres noch vornehmlich
technischen Fortschritts die Erlaubnis, ihrem Rang entsprechende farbige
Gürtel zu tragen. Auf den ersten Blick gehorcht der Aufbau der
Prüfungsordnungen bzw. Lehrpläne dabei solch elementaren
Stufen-Prinzipien wie „vom Leichten zum Schwierigen“ und „vom Einfachen
zum Komplexen“. Das Bild einer linear ansteigenden Treppe genügt jedoch
nicht, um die Struktur des Curriculums zu beschreiben. Im Verlaufe
seiner Entwicklung muss sich der Übende immer wieder mit den
Basis-Techniken und den grundlegenden Formen seiner Kunst beschäftigen,
da er nur durch einen Qualitätssprung im Bereich der Grundlagen
fortgeschrittene Technikniveaus meistern kann. Der Weg des technischen
Fortschritts gleicht somit einer aufsteigenden, sich in ihrem Radius
erweiternden Spirale, deren Zentrum die elementaren Prinzipien der
Kampfkunst sind. Diese werden von Anfang an geübt, sind jedoch immer
wieder auf eine neue Ebene des Verständnisses und der Perfektion zu
führen. Beispielsweise taucht in der Karate-Prüfungsordnung des BSK die
elementare Form heian shodan mehrfach auf, explizit bei den
Maßstäben für den achten (hachikyū) und den dritten (sankyū)
Rang vor dem Schwarzgurt sowie für den ersten Schwarzgurtgrad (shodan),
wobei die Anforderungen steigen.
Der Sinn und die Arten von Prüfungen Im BSK
Die Mehrdimensionalität des Fortschrittskonzepts im BSK bedingt ein
mehrdimensionales Konzept der Überprüfung des Fortschritts. Prinzipiell
gilt: die Prüfung des Schülers erfolgt immer durch dessen Lehrer. So
selbstverständlich diese Aussage erscheinen mag, so oft wird sie in
modernen Kampfsportverbänden ad absurdum geführt, in denen mit
Prüferlizenzen ausgestattete Gasttrainer auf Wochenendlehrgängen die
technische Momentanleistung ihnen fremder Schüler bewerten. Den
Fortschritt eines Schülers kann aber tatsächlich nur sein eigener Lehrer
beurteilen, da dieser jenen im Verlauf des Übungsprozesses hinsichtlich
aller genannten Dimensionen des Fortschritts permanent überprüft und bei
Bedarf korrigiert. Die technisch orientierte Graduierungsprüfung ist
daher im Budō Studien Kreis nur ein Bestandteil der Einschätzung
individuellen Fortschritts durch den Lehrer. Die vergleichsweise größte
Bedeutung hat diese Prüfungsart am Anfang des Weges, wenn sich der
Schüler im Stadium des Form-Erlernens und -Befolgens (shu)
befindet. Der technische Lehrplan bietet ihm eine Orientierung
hinsichtlich der Erwartungen, die der Lehrer an seinen Fortschritt
stellt. Er ermöglicht es dem Übenden, sich persönliche Ziele zu setzen,
die mittelfristig erreichbar sind und somit zu seiner Motivation
beitragen. Später wandelt sich diese äußere Motivation zu einer inneren,
wenn nicht mehr die Anerkennung des technischen Fortschritts durch
Urkunde und Farbgurt, sondern die Entschlossenheit zum geistigen und
dadurch auch technischen Fortschritt zur treibenden Kraft wird. Es
obliegt dabei dem Lehrer, wann er den Schüler zu der Einsicht führt,
dass eine langfristig anberaumte Graduierungsprüfung nur ein Symbol für
einen entscheidenden Schritt ist, den der Übende auf dem Weg längst
gegangen ist. Deshalb können im Budō Studien Kreis
Graduierungsprüfungen zu den höheren Kyū-Rängen oder den ersten
Dan-Graden auch vom Lehrer angesetzt werden, ohne dass es der Prüfling
vorher weiß. Bei den höheren Dan-Graden entfallen solche Prüfungen ganz,
da der Übende sich der rein symbolischen Funktion einer angesetzten
Prüfung bewusst ist und weiß, dass der Lehrer auch ohne sie seinen
Fortschritt beurteilen kann. Ist der Apfel reif, fällt er eines Tages
vom Baum. Ist der Schüler gereift, bescheinigt ihm sein Lehrer eines
Tages das Erreichen der nächsten Fortschrittstufe durch Verleihung des
nächst höheren Grades.
Allgemeines zu den Prüfungen im Budo Studien Kreis
Neben der Motivation des Schülers haben technische Graduierungsprüfungen am
Beginn des Weges noch einen anderen Sinn. Die Möglichkeit des
Nichtbestehens einer solchen Prüfung mündet häufig in einer geistigen
Okkupation des Prüflings, die ihn in eine Stresssituation versetzt. Auch
wenn die Prüfung einer Auseinandersetzung in der realen
Selbstverteidigung oder einer anderen menschlichen Ausnahmesituation in
dieser Hinsicht nur bedingt vergleichbar ist, stellt sie doch für den
Lehrer ein gutes Instrument zur Beurteilung des bereits erlangten
geistigen Fortschritts dar. In der heutigen westlichen zivilisierten
Welt ist der Alltag der meisten Menschen im Unterschied zur
Entstehungszeit der Kampfkünste in Asien von relativer Sicherheit
geprägt, von menschlichen Grenzerfahrungen wird man eher durch die
Medien informiert, als dass man selbst welche macht. Deshalb ist es
Aufgabe des Lehrers, seinen Schüler von Zeit zu Zeit in solche
Grenzsituationen zu bringen, da er ab einem bestimmten Stadium geistig
nur wachsen kann, wenn er jene bewältigt. Dabei gehört die
Graduierungsprüfung zum Repertoire des Lehrers.
- Prüfungen im Budo Studien
Kreis entsprechen dem Graduierungssystem des BSK und können nur auf der Grundlage der
BSK-Prüfungsordnung abgenommen werden. Sie sind nur dann gültig, wenn sie von einem
autorisierten BSK-Prüfer unterschrieben und in BSK-Pässen und auf BSK-Urkunden
ausgewiesen sind.
- In allen BSK-Schulen und
-Vereinen bereiten sich die Übenden selbständig auf ihre Prüfungen vor
und besprechen mit ihren direkten Lehrern, ob eine Prüfungsteilnahme
für sie sinnvoll ist.
- Grundsätzlich können
Prüfungen jeder Art für BSK-Grade nur dann abgenommen werden, wenn der
Prüfanwärter ordentliches Mitglied im BSK ist und dies durch einen
gültigen BSK-Pass bestätigen kann.
- Die vom Budo Studien Kreis genehmigten Prüfungen werden nur auf offiziellen
BSK-Urkunde ausgewiesen und zusätzlich im BSK Mitglieder-Pass eingetragen.
Der Pass weißt seine Gültigkeit nur dann aus, wenn das aktuelle
Jahr von einem BSK-Lehrer unterschrieben
und mit einem offiziellen BSK-Stempel genehmigt wurde.
- Die offiziellen Stempel des BSK
finden sich zu Ansicht und Überprüfung unter Jahres-Sichtmarken- & Prüfer-Stempel
und unter Kodansha Stempel, und
sind für jedes BSK-Mitglied nachvollziehbar. Im
Falle der Nicht-Übereinstimmung ist keine Prüfung gültig.
Näheres siehe Satzung des BSK
Weitere Bestimmungen zu den BSK-Prüfungen
Bestätigung von Graduierungen aus anderen Organisationen
- Graduierungen im
Karate, Kobudo, Ninjutsu, Qigong und Taijiquan aus anderen
Organisationen, bestätigt der BSK als "Übertrag" in jedem neu
erworbenen BSK-Pass. Dadurch behält jeder Neuzugang im BSK auch
weiterhin seine bisher erreichte Graduierung.
- Weitere Graduierungen, die vom Budo
Studien Kreis bestätigt werden sollen, können nur über eine Prüfung
nach dem System des BSK vergeben werden.
Dan-Prüfungen im Budo Studien Kreis
- Prüfungen bis zum 1. Kyu
können von berechtigten Prüfern in den jeweiligen BSK-Dojo abgenommen werden.
- Prüfungen zum 1. Dan
müssen von den Anwärtern im Honbu Dojo des BSK (Budokan) beantragt
werden und benötigen die Genehmigung ihres persönlichen Lehrers aus
ihrem eigenen Dojo. Sie finden ausschließlich im Budokan (Honbu Dojo
des BSK) statt und werden mit Urkunde und Passeintrag von den Kodansha
des BSK bestätigt.
- Für den 2. Dan findet jede
Prüfung im Budokan (Honbu Dojo des BSK) statt. In der
Prüfungskomission muss der persönliche Lehrer des Anwärters anwesend
sein. Die Urkunde zum zweiten Dan wird von den BSK-Hauptlehrern nur
zusammen mit diesem bestätigt.
- Ab dem 3. Dan ist im Budo
Studien Kreis keine Graduierung ohne die Unterschrift des Haupt-Sensei Werner Lind
gültig.
Kyu-Prüfungen im Budo Studien Kreis
- Kyu-Prüfungen können von
Mitglieds-Lehrern des BSK in ihren eigenen Schulen selbst abgehalten werden (soweit sie
dafür vom BSK berechtigt sind).
- Jede vom Budo Studien Kreis
bestätigte Prüfung wird auf einer offiziellen BSK-Urkunde ausgewiesen.
Näheres siehe Satzung des BSK
Zum Ablauf der Prüfungen
- Wenn der Prüfling von der
Prüfungskommission aufgerufen wird, geht er zu dem festgelegten Punkt, von dem aus die
Prüfung beginnen soll. Ohne Kommando nimmt er Yoi-shizentai ein, grüßt mit Ritsu-rei
und nimmt erneut die Bereitschaftsstellung ein.
- Das Prüfungsprogrammm muß
nicht auswendig gelernt sein. Die verlangten Techniken werden vom Prüfer angesagt.
Währenddessen steht der Prüfling in Yoi-shizentai. Nachdem er gehört hat, was
der Prüfer von ihm erwartet, grüßt er zunächst und geht dann - wenn nicht anders
angeordnet - mit dem rechten Fuß zu Zenkutsu-dachi zurück. Dabei führt er Gedan-barai
aus. Alle Techniken oder Kombinationen im Kihon sind dreimal auszuführen (beim
dritten Mal mit KIAI). Danach wird - wenn nicht anders angesagt - gewendet und mit
derselben Technik zurückgegangen. Nun wieder wenden und Yoi-shizentai einnehmen.
- Wenn der Prüfling das
Kommando des Prüfers nicht verstanden hat, verbeugt er sich und bittet ihn, es zu
wiederholen. Danach verbeugt er sich wieder und kann beginnen. Vor jeder Ausführung sind
kurze Zeiten für Mokuso gestattet. Mokuso wird während einer Prüfung nur in Musubi-dachi
ausgeführt.
- Einzeltechniken oder
Kombinationen werden unabhängig vom Kyu immer in der Grundform ausgeführt. Ab dem
dritten Kyu kann der Prüfer die freie Form (Jiyu-waza) verlangen.
- Eine Prüfung gilt als
bestanden, wenn dem Prüfling anschließend eine Urkunde ausgehändigt wird. Dies
geschieht erst, nachdem alle Prüflinge ihre Prüfung abgelegt haben. Während des
gesamten Verlaufs der Prüfung ist für alle Prüflinge Anwesenheit Pflicht. Eine Prüfung
wird immer gemeinsam eröffnet und gemeinsam abgeschlossen. Während der Prüfung kann das
Dojo nicht verlassen werden. Bei größeren Prüfungen werden Pausen eingelegt.
Näheres siehe Satzung des BSK
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