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Satzung des Budo Studien Kreises

 

1. Allgemeines zur Mitgliedschaft

  • Der Budo Studien Kreis (BSK) ist ein Zusammenschluss verschiedener Schulen und Vereine um den Hauptlehrer Werner Lind und hat seinen Sitz (Honbu dojo) im Budokan Bensheim. Ziel des BSK ist die Erforschung und Verbreitung klassischer Konzepte der chinesischen, japanischen und okinawanischen Kampfkünste.
     
  • Kampfkunstlehrer mit langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Disziplinen arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser alten Konzepte in die Praxis. Die Resultate ihrer Studien werden vom BSK in Büchern und Filmen veröffentlicht, eigenen Schülern im Honbu-Dojo (der Hauptschule) und den verschiedenen Shibu-Dojo(Zweig-Schulen) vermittelt, aber auch externen Interessenten bei nationalen und internationalen Seminaren gelehrt.
     
  • Im Einzelnen werden im BSK folgende Kampfkunstsysteme unterrichtet:

BSK-Systeme
japanisch/okinawanischen Ursprungs

BSK-Systeme
chinesischen Ursprungs

Karate - waffenlose Kampfkunst Taijiquan - offene Systeme
Kobudo - Waffensystem Qigong - Gesundheitssystem
Ninjutsu - waffenlose Kampfkunst  
Kenjutsu - Schwertkunst  
Kyudo - Pfeil und Bogen  
 
 

2. BSK-Mitgliedschaft

2. 1. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft

  • Mitglieder im Budo Studien Kreis können einzelne Personen, private Kampfkunstschulen und Kampfkunstvereine werden.
     
  • Lehrern, die die Kampfkunstsysteme des BSK in ihren eigenen Schulen und Vereinen etablieren wollen, wird in jedem Fall die Mitgliedschaft mit all ihren Schülern nahe gelegt. Diese ist erst ab einer Zahl von 10 Personen möglich.
     
  • Die Grundlage einer Mitgliedschaft im BSK ist das selbstständige Bemühen des Einzelnen um Fortschritt und ein Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen im Sinne der Gemeinschaft.

2. 2. Beginn der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft kann erst nach einem persönlichen Kennenlernen beantragt werden. Unter "Kennenlernen" wird dabei ein anhaltender Kontakt mit den Lehrern des BSK verstanden, der sich u.a. in mehreren Seminar-Besuchen manifestieren sollte.
     
  • Die BSK-Mitgliedschaft beginnt mit der Abgabe des Aufnahme-Antrags, der Leistung des ersten Jahresbeitrags und der Aushändigung des BSK-Passes an den Antragssteller. Das Nähere regeln die Ordnungen des Honbu-Dojos in Bensheim bzw. die Ordnungen der verschiedenen Shibu-Dojos.

2. 3. Verlängerung der Mitgliedschaft

  • Die Mitgliedschaft gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts für ein Kalenderjahr und wird im BSK-Pass nach Zahlung des Jahresbeitrags durch Stempel und Unterschrift eines autorisierten Lehrers aus dem Honbu-Dojo Bensheim oder des Leiters eines Shibu-Dojo bestätigt.
     
  • Die Verlängerung der Mitgliedschaft erfolgt auf gleiche Weise bis zum 31. Januar des folgenden Jahres, wobei jedes BSK-Mitglied selbst für eine termingerechte Verlängerung Sorge tragen muss.
     
  • Andernfalls erlischt die BSK-Mitgliedschaft und damit die Gültigkeit aller im BSK erworbener Grade und Lizenzen.

2. 4. Ende der Mitglieschaft

  • Die Mitgliedschaft im BSK kann jeder Zeit von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, seitens des BSK insbesondere bei Verstößen gegen dessen Satzung.

 

3 Prüfungen

3.1. Allgemeines

  • Alle Prüfungen in den BSK-Kampfkünsten werden auf Grundlage des jeweils gültigen Prüfungsprogramms abgenommen und mit einem BSK-Prüfer-Stempel im Pass sowie einer Prüfungsurkunde bestätigt.
     
  • Kyu-Prüfungen werden in den jeweiligen Heim-Dojo von den direkten Lehrern der Prüflinge abgenommen. Einzelmitglieder des BSK, deren Heim-Lehrer nicht dem BSK angehören, werden nach entsprechendem Antrag bei den Kyu-Prüfungen im Honbu-Dojo geprüft.
     
  • Für Kinder können aus Motivationsgründen nach Entscheidung des Leiters einer Schule/eines Vereins im Rahmen des jeweils eigenen Prüfungsprogramms zusätzliche Prüfungen anberaumt werden.
     
  • Dan-Prüfungen finden grundsätzlich im  Honbu-Dojo des BSK in Bensheim vor einer Prüferkommission des BSK unter Vorsitz eines BSK-Kodansha (ab 5. Dan) statt. Lehrer aus den Shibu-Dojo dürfen in dieser Prüferkommission mitwirken, sofern sie die dafür notwendigen Lizenzen haben bzw. ihre eigenen Schüler geprüft werden.

3.2. Voraussetzungen

  • Voraussetzung für die Teilnahme an jeder Prüfung im BSK ist die Vorlage des gültigen BSK-Passes mit eingetragenen untenstehenden Voraussetzungen.
  • Als Voraussetzung für die Prüfungen zum 1. Kyu, 1. Dan und 2. Dan in einer BSK-Kampfkunst muss ein Prüfling die Teilnahme an einer bestimmten Anzahl an Wochenendseminaren oder Trainingslagern unter Leitung eines BSK-Kodansha-Lehrers (ab 5.Dan) durch entsprechende Einträge in seinem BSK-Pass gemäß unten stehender Aufstellung nachweisen.

Prüfung zum

Teilnahme an Kodansha-Seminaren zur nächsten Prüfung (Mindestzahl) Gesamt (Mindestzahl)

1. Kyu

10 10

1. Dan

10 20

2. Dan

20 40
 
 

4. Prüfer- und Lehrerlizenzen

4.1. Allgemeines

  • Erwerb und Verlängerung von Prüferlizenzen und Lehrerlizenzen sind im BSK an zwei Voraussetzungen gebunden: Einerseits an das erfolgreiche Bestehen einer Dan-Prüfung im BSK bzw. an die Verleihung eines BSK-Dan-Grades, andererseits an die Teilnahme an den BSK-Lehrerseminaren ("Danshakai").
     
  • Nach der Prüfung zu einem neuen Dan-Grad bzw. der Verleihung eines neuen Dan-Grades erhält ein BSK-Mitglied die diesem Grad entsprechenden Prüfer- und Lehrerlizenzen, ohne weitere Sonderprüfungen oder Gebühren. Die Lizenzverlängerung erfolgt durch die mindestens einmal jährlich zu realisierende Teilnahme  an einem der BSK-Lehrerseminare ("Danshakai"). Andernfalls erlöschen Prüfer- und Lehrerlizenzen.
     
  • In Ausnahmefällen können auch Inhaber von Kyu-Graden Lehrer- und Prüferlizenzen erhalten, wenn sie eigene Schulen oder Vereine leiten. Voraussetzung dafür ist auch bei ihnen die mindestens einmal jährlich zu realisierende Teilnahme  an einem der BSK-Lehrerseminare ("Danshakai").
  • Ob eine einmal ausgestellte BSK-Lizenz gegenwärtig gültig oder ungültig ist, wird durch die Aufnahme bzw. Nicht-Aufnahme des entsprechenden persönlichen Lehrerstempels bzw. Prüferstempels in der "Liste der lizensierten BSK-Lehrer"  ausgewiesen. Einzusehen ist diese auf der Internet-Seite des BSK unter Jahressichtmarken- & Prüfer-Stempel (für Yudansha) und Kodansha-Stempel (für Kodansha). Dazu wird Acrobat Reader benötigt (Download Acrobat).

4.2. Lehrerlizenzen

  • Die Systeme des BSK dürfen nur von lizenzierten Lehrern unterrichtet werden. Lehrerlizenzen gelten bis einschließlich zum 4. Dan nur für den Unterricht im eigenen Dojo. Mitglieder des Kodansha-Kenkyu-Kai mit Graduierungen ab dem 5. Dan sind berechtigt, den BSK auch außerhalb ihres eigenen Dojo auf Seminaren zu vertreten.

4.3. Prüferlizenzen

  • Inhaber einer mit dem Erwerb einer BSK-Dan-Graduierung (oder in Ausnahmefällen einer Kyu-Graduierung) verbundenen und gültigen Prüferlizenz können ihre eigenen Schüler grundsätzlich bis zu zwei Graden unter ihrer eigenen Graduierung prüfen. Im Weiteren haben sie alle unter Punkt 3 dieser Satzung genannten Bestimmungen für Prüfungen zu beachten.

4.4. Anerkennung BSK-fremder Graduierungen und Lizenzen

  • Prinzipiell erkennt der BSK extern erworbene Graduierungen als solche an. Externe Lizenzen sind nur in externen Schulen und Verbänden gültig.
     
  • Eine Einstufung in eines der BSK-Systeme ist möglich, geschieht jedoch nicht automatisch. Nach einer Übergangszeit kann ein lizenzierter Lehrer den Übenden innerhalb eines BSK-Systems einstufen oder jenem nach Bestehen einer Prüfung den nächst höheren Grad als BSK-Graduierung zuerkennen. Mit der Einstufung/Prüfung ist der Erhalt der entsprechenden Lehrer- und Prüferlizenzen verbunden, sofern dies im jeweiligen Fall die BSK-Satzung vorsieht. In der Übergangszeit können Kyu-Prüfungen für Schüler eines neuen BSK-Dojos nur von lizenzierten Lehrern des Honbu- oder der Shibu-Dojos abgenommen werden.

 

5 Gebühren

5.1. Mitgliedschaft

  • Alle nachstehenden Gebühren für die Mitgliedschaft im BSK gelten für jeweils ein Kalenderjahr. Bei einem Eintritt in den BSK wird die jeweilige Gebühr sofort fällig, unabhängig vom Eintrittsdatum.
     
  • Für eine termingerechte Verlängerung der Mitgliedschaft für das jeweils nächste Kalenderjahr tragen entweder die Einzelmitglieder selbst oder im Falle von Schul- und Vereinsmitgliedschaften die Leiter dieser Schulen/Vereine Sorge. Stichtag für die Bezahlung aller Jahresbeiträge ist jeweils der 31. Januar.
     
  • Versäumt ein Einzelmitglied bzw. ein Leiter einer Schule/eines Vereins diesen Termin, erlischt die BSK-Mitgliedschaft. Im Falle einer Kündigung der BSK-Mitgliedschaft gemäß Punkt 2 dieser Satzung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung einmal geleisteter Beiträge.

Einzelmitgliedschaften Dan- und Kyu-Grade im Budo Studien Kreis
Jahresbeiträge / gleich dem Eintrittsdatum im laufenden Jahr

BSK-Einzelmitgliedschaften von

Jahresgebühr

Antrag

Inhabern eines Kyu-Grades Euro 60,-- Antrag
Inhabern eines Dan-Grades Euro 120,-- Antrag

 

Mitgliedschaft für Schulen und Vereine im BSK
(Jahresbeiträge - nur ab 10 Personen)

BSK-Schul- und Vereinsmitgliedschaften1 Jahresgebühr Antrag
Grundgebühr Dojo & Dojoleiter Euro 150,-- Antrag
Gebühr für jeden weiteren Dan-Grad Euro 50,-- Antrag
Gebühr für jeden Inhaber eines Kyu-Grades Euro 10,-- Antrag

1 Diese Form der Mitgliedschaft kann nur ab 10 Personen beantragt werden. Fällt die Mitgliederzahl einer BSK-Schule oder -Vereins unter 10, so sind ab dem folgenden Kalenderjahr die Jahresbeiträge für Einzelmitgliedschaften zu entrichten.

5.2. Prüfungen

  • Die Organisation der Kyu-Prüfungen obliegt in vollem Umfang dem Leiter der jeweiligen Schule / des jeweiligen Vereins. Bestandene Prüfungen werden durch ein BSK-Zertifikat (Urkunde) und einen entsprechenden Passeintrag bestätigt.
  • Eine aktuelle Liste der gültigen Stempel finden Sie unter Jahressichtmarken- & Prüfer-Stempel und unter Kodansha-Stempel. Dazu benötigen Sie Acrobat Reader (Download Acrobat).

5.3. Pässe, Kyu-Prüfungsurkunden und Stempel

  • BSK-Pässe und Kyu-Prüfungsurkunden sind von den Leitern externer Schulen oder Vereine aus dem Honbu-Dojo zu beziehen.
     
  • Personengebundene Lehrer- und Prüferstempel werden durch eine entsprechende Vorlage (Download Vorlage) auf der Internet-Seite des BSK www.budostudienkreis.de (Liste der lizensierten BSK-Lehrer") autorisiert. Lizenzierte Lehrer und Prüfer des BSK haben die Möglichkeit, sich dieser Vorlage exakt entsprechende Stempel selbst anfertigen zu lassen.
© Budo Studien Kreis
Weschnitzstr. 8
64625 Bensheim
 
Telefon +49 (0)6251 2056
info@budostudienkreis.de
 
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