Satzung des Budo Studien Kreises
1. Allgemeines zur Mitgliedschaft
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Der Budo Studien Kreis (BSK) ist ein
Zusammenschluss verschiedener Schulen und Vereine um den Hauptlehrer
Werner Lind und hat seinen Sitz (Honbu dojo) im Budokan Bensheim. Ziel
des BSK ist die Erforschung und Verbreitung klassischer Konzepte der
chinesischen, japanischen und okinawanischen Kampfkünste.
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Kampfkunstlehrer mit langjährigen Erfahrungen in verschiedenen
Disziplinen arbeiten gemeinsam an der Umsetzung dieser alten Konzepte
in die Praxis. Die Resultate ihrer Studien werden vom BSK in
Büchern und Filmen veröffentlicht, eigenen Schülern im Honbu-Dojo (der
Hauptschule) und den verschiedenen Shibu-Dojo(Zweig-Schulen) vermittelt, aber auch
externen Interessenten bei nationalen und internationalen Seminaren
gelehrt.
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Im Einzelnen werden im BSK folgende Kampfkunstsysteme unterrichtet:
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BSK-Systeme
japanisch/okinawanischen Ursprungs |
BSK-Systeme
chinesischen Ursprungs |
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Karate -
waffenlose Kampfkunst |
Taijiquan - offene Systeme |
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Kobudo -
Waffensystem |
Qigong -
Gesundheitssystem |
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Ninjutsu -
waffenlose Kampfkunst |
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Kenjutsu -
Schwertkunst |
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Kyudo - Pfeil und
Bogen |
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2. BSK-Mitgliedschaft
2. 1. Voraussetzungen für die Mitgliedschaft
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Mitglieder im Budo Studien Kreis können einzelne Personen, private Kampfkunstschulen
und Kampfkunstvereine werden.
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Lehrern, die die Kampfkunstsysteme des BSK
in ihren eigenen Schulen und Vereinen etablieren wollen, wird in jedem
Fall die Mitgliedschaft mit all ihren Schülern nahe gelegt. Diese ist
erst ab einer Zahl von 10 Personen möglich.
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Die Grundlage einer Mitgliedschaft im BSK
ist das selbstständige Bemühen des Einzelnen um Fortschritt und ein
Gleichgewicht zwischen Geben und Nehmen im Sinne der Gemeinschaft.
2. 2. Beginn der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft kann erst nach einem
persönlichen Kennenlernen beantragt werden. Unter "Kennenlernen" wird
dabei ein anhaltender Kontakt mit den Lehrern des BSK verstanden, der
sich u.a. in mehreren Seminar-Besuchen manifestieren sollte.
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Die BSK-Mitgliedschaft beginnt mit der
Abgabe des Aufnahme-Antrags, der Leistung des ersten Jahresbeitrags
und der Aushändigung des BSK-Passes an den Antragssteller. Das Nähere
regeln die Ordnungen des Honbu-Dojos in Bensheim bzw. die Ordnungen
der verschiedenen Shibu-Dojos.
2. 3. Verlängerung der Mitgliedschaft
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Die Mitgliedschaft gilt unabhängig vom
Zeitpunkt des Eintritts für ein Kalenderjahr und wird im BSK-Pass nach
Zahlung des Jahresbeitrags durch Stempel und Unterschrift eines
autorisierten Lehrers aus dem Honbu-Dojo Bensheim oder des Leiters
eines Shibu-Dojo bestätigt.
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Die Verlängerung der Mitgliedschaft
erfolgt auf gleiche Weise bis zum 31. Januar des folgenden Jahres,
wobei jedes BSK-Mitglied selbst für eine termingerechte Verlängerung
Sorge tragen muss.
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Andernfalls erlischt die
BSK-Mitgliedschaft und damit die Gültigkeit aller im BSK erworbener
Grade und Lizenzen.
2. 4. Ende der Mitglieschaft
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Die Mitgliedschaft im BSK kann jeder Zeit
von beiden Seiten fristlos gekündigt werden, seitens des BSK
insbesondere bei Verstößen gegen dessen Satzung.
3 Prüfungen
3.1. Allgemeines
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Alle Prüfungen in den BSK-Kampfkünsten werden auf Grundlage des jeweils
gültigen Prüfungsprogramms abgenommen und mit einem BSK-Prüfer-Stempel
im Pass sowie einer Prüfungsurkunde bestätigt.
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Kyu-Prüfungen werden in den jeweiligen Heim-Dojo von
den direkten Lehrern der Prüflinge abgenommen. Einzelmitglieder des
BSK, deren Heim-Lehrer nicht dem BSK angehören, werden nach
entsprechendem Antrag bei den Kyu-Prüfungen im Honbu-Dojo geprüft.
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Für Kinder können aus Motivationsgründen nach
Entscheidung des Leiters einer Schule/eines Vereins im Rahmen
des jeweils eigenen Prüfungsprogramms
zusätzliche Prüfungen anberaumt werden.
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Dan-Prüfungen finden grundsätzlich im Honbu-Dojo des BSK in Bensheim
vor einer Prüferkommission des BSK unter Vorsitz eines BSK-Kodansha
(ab 5. Dan) statt. Lehrer aus den Shibu-Dojo dürfen in dieser
Prüferkommission mitwirken, sofern sie die dafür notwendigen Lizenzen
haben bzw. ihre eigenen Schüler geprüft werden.
3.2. Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Teilnahme an jeder Prüfung im BSK
ist die Vorlage des gültigen BSK-Passes mit eingetragenen
untenstehenden Voraussetzungen.
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Als Voraussetzung für die Prüfungen zum 1. Kyu, 1. Dan und 2. Dan in einer
BSK-Kampfkunst muss ein Prüfling die Teilnahme an einer bestimmten
Anzahl an Wochenendseminaren
oder Trainingslagern unter Leitung eines BSK-Kodansha-Lehrers (ab
5.Dan) durch entsprechende Einträge in seinem BSK-Pass gemäß unten
stehender Aufstellung nachweisen.
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Prüfung zum |
Teilnahme an
Kodansha-Seminaren zur nächsten Prüfung (Mindestzahl) |
Gesamt (Mindestzahl) |
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1. Kyu |
10 |
10 |
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1. Dan |
10 |
20
|
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2. Dan |
20 |
40 |
4. Prüfer- und Lehrerlizenzen
4.1. Allgemeines
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Erwerb und Verlängerung von Prüferlizenzen und Lehrerlizenzen sind im BSK an
zwei Voraussetzungen gebunden: Einerseits an das erfolgreiche Bestehen
einer Dan-Prüfung im BSK bzw. an die Verleihung eines BSK-Dan-Grades,
andererseits an die Teilnahme an den BSK-Lehrerseminaren
("Danshakai").
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Nach der Prüfung zu einem neuen Dan-Grad bzw. der Verleihung eines neuen
Dan-Grades erhält ein BSK-Mitglied die diesem Grad entsprechenden
Prüfer- und Lehrerlizenzen, ohne weitere Sonderprüfungen oder
Gebühren. Die Lizenzverlängerung erfolgt durch die
mindestens einmal jährlich zu realisierende Teilnahme an einem der
BSK-Lehrerseminare ("Danshakai"). Andernfalls erlöschen Prüfer- und
Lehrerlizenzen.
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In Ausnahmefällen können auch Inhaber von Kyu-Graden Lehrer- und
Prüferlizenzen erhalten, wenn sie eigene Schulen oder Vereine leiten.
Voraussetzung dafür ist auch bei ihnen die mindestens einmal jährlich
zu realisierende Teilnahme an einem der BSK-Lehrerseminare
("Danshakai").
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Ob eine einmal ausgestellte BSK-Lizenz gegenwärtig gültig oder ungültig
ist, wird durch die Aufnahme bzw. Nicht-Aufnahme des entsprechenden
persönlichen Lehrerstempels bzw. Prüferstempels in der "Liste der
lizensierten BSK-Lehrer" ausgewiesen. Einzusehen ist diese auf der
Internet-Seite des BSK unter Jahressichtmarken- & Prüfer-Stempel (für Yudansha)
und Kodansha-Stempel (für Kodansha). Dazu wird Acrobat Reader
benötigt (Download Acrobat).
4.2. Lehrerlizenzen
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Die Systeme des BSK dürfen nur von lizenzierten Lehrern
unterrichtet werden. Lehrerlizenzen gelten bis einschließlich zum 4.
Dan nur für den Unterricht im eigenen Dojo. Mitglieder des
Kodansha-Kenkyu-Kai mit Graduierungen ab dem 5. Dan sind berechtigt,
den BSK auch außerhalb ihres eigenen Dojo auf Seminaren zu vertreten.
4.3. Prüferlizenzen
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Inhaber einer mit dem Erwerb einer BSK-Dan-Graduierung (oder in
Ausnahmefällen einer Kyu-Graduierung) verbundenen und gültigen
Prüferlizenz können ihre eigenen Schüler grundsätzlich bis zu zwei
Graden unter ihrer eigenen Graduierung prüfen. Im Weiteren haben sie
alle unter Punkt 3 dieser Satzung genannten Bestimmungen für Prüfungen
zu beachten.
4.4. Anerkennung BSK-fremder Graduierungen und Lizenzen
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Prinzipiell erkennt der BSK extern erworbene
Graduierungen als solche an. Externe Lizenzen sind nur in externen
Schulen und Verbänden gültig.
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Eine Einstufung in eines der BSK-Systeme ist möglich,
geschieht jedoch nicht automatisch. Nach einer Übergangszeit kann ein
lizenzierter Lehrer den Übenden innerhalb eines BSK-Systems einstufen
oder jenem nach Bestehen einer Prüfung den nächst höheren Grad als
BSK-Graduierung zuerkennen. Mit der Einstufung/Prüfung ist der Erhalt
der entsprechenden Lehrer- und Prüferlizenzen verbunden, sofern dies
im jeweiligen Fall die BSK-Satzung vorsieht. In der Übergangszeit
können Kyu-Prüfungen für Schüler eines neuen BSK-Dojos nur von
lizenzierten Lehrern des Honbu- oder der Shibu-Dojos abgenommen
werden.
5 Gebühren
5.1. Mitgliedschaft
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Alle nachstehenden
Gebühren für die Mitgliedschaft im BSK gelten für jeweils ein
Kalenderjahr. Bei einem Eintritt in den BSK wird die jeweilige Gebühr
sofort fällig, unabhängig vom Eintrittsdatum.
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Für eine termingerechte Verlängerung der Mitgliedschaft für das jeweils nächste
Kalenderjahr tragen entweder die Einzelmitglieder selbst oder im Falle
von Schul- und Vereinsmitgliedschaften die Leiter dieser
Schulen/Vereine Sorge. Stichtag für die Bezahlung aller Jahresbeiträge
ist jeweils der 31. Januar.
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Versäumt ein Einzelmitglied bzw. ein Leiter einer Schule/eines Vereins diesen
Termin, erlischt die BSK-Mitgliedschaft. Im Falle einer Kündigung der
BSK-Mitgliedschaft gemäß Punkt 2 dieser Satzung besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung einmal geleisteter Beiträge.
Einzelmitgliedschaften Dan- und Kyu-Grade im Budo
Studien Kreis
Jahresbeiträge /
gleich dem Eintrittsdatum im laufenden Jahr |
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BSK-Einzelmitgliedschaften
von |
Jahresgebühr |
Antrag |
|
Inhabern eines Kyu-Grades |
Euro
60,-- |
Antrag |
|
Inhabern eines Dan-Grades |
Euro
120,-- |
Antrag |
Mitgliedschaft für Schulen
und Vereine im BSK
(Jahresbeiträge - nur ab 10 Personen) |
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BSK-Schul- und Vereinsmitgliedschaften1 |
Jahresgebühr |
Antrag |
|
Grundgebühr Dojo &
Dojoleiter |
Euro 150,-- |
Antrag |
|
Gebühr für jeden
weiteren Dan-Grad |
Euro 50,-- |
Antrag |
|
Gebühr für jeden Inhaber
eines Kyu-Grades |
Euro 10,-- |
Antrag |
1
Diese Form der Mitgliedschaft kann nur ab
10 Personen beantragt werden. Fällt die Mitgliederzahl einer BSK-Schule
oder -Vereins unter 10, so sind ab dem folgenden Kalenderjahr die
Jahresbeiträge für Einzelmitgliedschaften zu entrichten.
5.2. Prüfungen
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Die Organisation der Kyu-Prüfungen obliegt in vollem Umfang dem Leiter
der jeweiligen Schule / des jeweiligen Vereins. Bestandene Prüfungen
werden durch ein BSK-Zertifikat (Urkunde) und einen entsprechenden Passeintrag
bestätigt.
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Eine aktuelle Liste der gültigen Stempel finden Sie unter
Jahressichtmarken- & Prüfer-Stempel und unter Kodansha-Stempel.
Dazu benötigen Sie Acrobat Reader (Download Acrobat).
5.3. Pässe, Kyu-Prüfungsurkunden und Stempel
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BSK-Pässe und Kyu-Prüfungsurkunden sind von
den Leitern externer Schulen oder Vereine aus dem Honbu-Dojo zu
beziehen.
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Personengebundene
Lehrer- und Prüferstempel werden durch eine entsprechende Vorlage (Download Vorlage) auf
der Internet-Seite des BSK www.budostudienkreis.de (Liste
der lizensierten BSK-Lehrer") autorisiert. Lizenzierte
Lehrer und Prüfer des BSK haben die Möglichkeit, sich dieser Vorlage
exakt entsprechende Stempel selbst anfertigen zu lassen.
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